Wer Ihre Reha zahlt und welcher Kostenträger zuständig ist, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Insgesamt gibt es in Deutschland sieben mögliche Kostenträger.
Die sieben Rehabilitationsträger
1. Bundesagentur für Arbeit
2. Gesetzliche Rentenversicherung inkl. Knappschaft, See- und
Bahnkasse und Alterssicherung der Landwirte
3. Gesetzliche Krankenversicherung
4. Gesetzliche Unfallversicherung
5. Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
6. Träger der öffentlichen Jungendhilfe
7. Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe
Zur Zuständigkeit der Kostenträger
An wen können Sie sich am sinnvollsten mit Fragen vorab wenden? Bei Angestellten und Arbeitnehmern mit einer positiven Erwerbsprognose ist bspw. die Deutsche Rentenversicherung leistungspflichtig. Bei Rentnern ist in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung Ihr Ansprechpartner als Kostenträger.
Aber: Ganz egal, an welchen Rehabilitationsträger Sie sich wenden, Ihr Antrag wird an den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger automatisch weitergeleitet. Alle Rehabilitationsträger sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben und die Zuständigkeit innerhalb von zwei Wochen zu klären.
Falls Sie unsicher sind, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, beantragen Sie trotzdem Ihre Reha. Reichen Sie Ihren Antrag einfach bei einer zuständigen Stelle ein oder geben Sie Ihren Antrag bei einer Reha-Servicestelle ab. Wo es Reha-Servicestellen in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund unter www.reha-servicestellen.de
Privatpatienten und Selbstzahler
Privatpatienten und Selbstzahler sind herzlichst willkommen in der Klinik Schloss Waldleiningen.
Nicht wenige unserer Rehabilitanden, die uns besucht haben, kommen gerne zurück, um sich auch außerhalb einer Reha zu erholen und sich für den Alltag zu stärken. Eingegliedert in die Gemeinschaft der anderen. Das ist selbstverständlich möglich. Sprechen Sie mit uns über Ihre Ziele und wir erstellen Ihnen ein individuelles Rehaprogramm und unterbreiten Ihnen ein Angebot.Es besteht Beihilfefähigkeit. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen und Beratungsbedarf zur Verfügung.
Qualität von Haus aus
Unser Haus ist nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation anerkannten Qualitätsmanagementsystem QMS-REHA® zertifiziert. Damit sind alle für den Rehabilitanden relevanten Bereiche unserer Klinik einer ständigen Qualitätsprüfung unterworfen, die von der ärztlichen Behandlung und der Unterbringung bis hin zur Verpflegung reichen.