Wann wird eine Reha genehmigt?
Wichtig dabei: In Deutschland gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das heißt, eine stationäre Reha muss medizinisch begründet sein. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, diese medizinische Begründung zu schreiben.
Wie beantrage ich eine Reha?
Formulare mit Erläuterungen finden Sie hier.
Habe ich ein Wahlrecht?
Den Antrag haben wir vorbereitet, einfach hier klicken.
Den ärztlichen Befund reichen Sie mit den beiden Anträgen bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet er Ihre Unterlagen selbstständig an den richtigen weiter.
Antrag nicht genehmigt?
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, muss dies immer begründet worden sein. Um gegen die Ablehnung erfolgreich vorzugehen, sollten Sie die Ablehnungsgründe, die nicht auf Sie zutreffen in Ihrem Widerspruch benennen und beschreiben, warum diese nicht zu Ihrem Fall passen.
Unser Tipp: Gerade beim Widerspruch ist es hilfreich, wenn Sie ein Attest oder Schreiben Ihres Arztes beilegen, in der er den Ablehnungsgründen aus medizinischer Sicht widerspricht.
Wer kommt für meine Reha auf?


Qualität von Haus aus
Unser Haus ist nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation anerkannten Qualitätsmanagementsystem QMS-REHA® zertifiziert. Damit sind alle für unsere Rehabilitanden relevanten Bereiche unserer Klinik Schloss Waldleiningen einer ständigen Qualitätsprüfung unterworfen: Medizin / Therapie / Pflege / Unterkunft und Verpflegung.