Wann wird eine Reha genehmigt?
Sie wird genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, in der Lage sind, eine Reha anzutreten oder mit Hilfe der Rehabilitation Ihren Gesundheitszustand verbessern können (günstige Rehabilitationsprognose). Lassen Sie sich von Ihrem Haus- bzw. Facharzt helfen und klären Sie mit ihm, ob die drei Punkte auf Sie zutreffen. Ihr Arzt berät Sie, ob Sie eher für eine stationäre oder eine ambulante Reha in Frage kommen.
Wichtig dabei: In Deutschland gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das heißt, eine stationäre Reha muss medizinisch begründet sein. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, diese medizinische Begründung zu schreiben.
Wie beantrage ich eine Reha?
Ob ambulante oder stationäre Reha, der Antrag auf Rehabilitation ist der gleiche. Den Antrag können Sie bei Ihrem Kostenträger telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen. Füllen Sie den Antrag am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus aus. Ein Tipp noch: Größere Aussicht auf Bewilligung haben Sie, wenn Sie Ihrem Antrag den ärztlichen Befundbericht beilegen. Ob Sie lieber eine stationäre oder ambulante Reha machen möchten, können Sie auf Ihrem Antrag ankreuzen.
Formulare mit Erläuterungen finden Sie hier.
Habe ich ein Wahlrecht?
Achten Sie darauf, dass die Rehaklinik genau auf die Bedürfnisse Ihrer Erkrankung ausgerichtet ist. Machen Sie deshalb von Ihrem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie die für Sie beste Klinik. Die von Ihnen gewünschte Klinik können Sie in einem separaten Formular beantragen. Auch hier kann Ihr Arzt bei der Begründung helfen. Fügen Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag Ihrem Rehaantrag bei.
Den Antrag haben wir vorbereitet, einfach hier klicken.
Den ärztlichen Befund reichen Sie mit den beiden Anträgen bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet er Ihre Unterlagen selbstständig an den richtigen weiter.
Antrag nicht genehmigt?
Sollte Ihr Reha-Antrag oder Ihre Wunschklinik vom Kostenträger abgelehnt worden sein, können Sie innerhalb eines Monats von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Meist wird dann Ihre Reha oder Ihre Wunschklinik dann doch noch genehmigt.
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, muss dies immer begründet worden sein. Um gegen die Ablehnung erfolgreich vorzugehen, sollten Sie die Ablehnungsgründe, die nicht auf Sie zutreffen in Ihrem Widerspruch benennen und beschreiben, warum diese nicht zu Ihrem Fall passen.
Unser Tipp: Gerade beim Widerspruch ist es hilfreich, wenn Sie ein Attest oder Schreiben Ihres Arztes beilegen, in der er den Ablehnungsgründen aus medizinischer Sicht widerspricht.
Wer kommt für meine Reha auf?
Wer Ihre Reha zahlt und welcher Kostenträger zuständig ist, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Insgesamt gibt es in Deutschland sieben mögliche Kostenträger.
Qualität von Haus aus
Unser Haus ist nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation anerkannten Qualitätsmanagementsystem QMS-REHA® zertifiziert. Damit sind alle für den Rehabilitanden relevanten Bereiche unserer Klinik einer ständigen Qualitätsprüfung unterworfen, die von der ärztlichen Behandlung und der Unterbringung bis hin zur Verpflegung reichen.